Klimaticket-Verleih

Klimaticket

Ab sofort verleiht die Stadtgemeinde Gmünd vier Stück VOR KlimaTicket MetropolRegion Gültig auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) und in den Zügen der WESTbahn. Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc. Details unter www.vor.at

Ausleihberechtigt sind alle in der Stadtgemeinde Gmünd gemeldeten Bürgerinnen und Bürger.
Der Verleih des Schnuppertickets erfolgt kostenlos. 

Die Reservierung erfolgt über das Web-Portal www.schnupperticket.at/gmuend (Registrierung erforderlich), oder telefonisch beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Gmünd +43 (0)2852 52506 unter der Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer. 

Die Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Ticketverleihs verwendet. Weitere Infos zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.gmuend.at/de/Impressum/Datenschutzerklaerung.

Die Tickets können pro Person an maximal zwei aufeinanderfolgenden Tagen bzw. an einem Wochenende pro Kalendermonat ausgeliehen werden.
Die Abholung der Tickets kann nur zu den Öffnungszeiten beim Bürgerservice der Stadtgemeinde stattfinden.
Sofern die Rückgabe der Tickets nicht gleichtägig möglich ist, muss diese am folgenden Werktag sofort nach Beginn der Amtszeit erfolgen.
Amtszeiten:
Mo, Mi, Do:    8:00 – 12:00 Uhr
Di:        8:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr
Fr:        8:00 – 12:00 Uhr

Wird ein Ticket nicht zeitgerecht (bis 8:30 Uhr) zurückgegeben wird eine Gebühr von € 50,- pro Tag und Ticket in Rechnung gestellt.
Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. (bis zu € 915,-) Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.
Bei Nichtabholung von reservierten Tickets, wird der entsprechende Tagespreis verrechnet.

Haftung: Die Stadtgemeinde Gmünd behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Tickets abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte ohne Angabe von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren. Aus dem Angebot entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Fahrkarte.

Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters notwendig.