Wirtschaftsförderung

Die Errichtung, Modernisierung, der Ausbau und die Renovierung oder Verbesserung von Betrieben der gewerblichen Wirtschaft wird von der Stadtgemeinde Gmünd durch Zinsenzuschüsse für Kredite, die bei einem ortsansässigen Kreditinstitut aufgenommen werden, gefördert.

Ausgenommen von dieser Förderung sind Kreditgewährungen von öffentlichen Fonds oder sonstige begünstigte Kredite.

Bevor um eine Förderung bei der Stadtgemeinde Gmünd angesucht wird, sollten auch andere Förderungen von Bund, Land oder Kammer ausgenutzt werden.

Die Gewährung von Zinsenzuschüssen ist eine privatwirtschaftliche Maßnahme der Stadtgemeinde Gmünd, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

 

Richtlinien Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Gmünd     

  1. Die Stadtgemeinde Gmünd gewährt den Eigentümern oder Pächtern von Gewerbebetrieben, die sich im
    Gemeindegebiet von Gmünd befinden, zur Durchführung folgender Arbeiten Zinsenzuschüsse:
    a) Neu- oder Umbauten von Betriebsräumen
    b) Modernisierung der betrieblichen Ausstattung
    c) Erneuerung der sanitären Anlagen
    d) Übernahme oder Neugründung eines Betriebes durch Jungunternehmer
  2. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zinsenzuschuss zu einem Darlehen von € 15.000,--, Laufzeit fünf Jahre. Die Stadtgemeinde Gmünd leistet demnach im 1. Jahr € 600,--, im 2. Jahr € 500,--, im 3. Jahr € 400,--, im 4. Jahr € 300,-- und im 5. Jahr € 200,-- an Zinsenzuschüssen.
    Die Darlehensaufnahme hat bei einem regionalen Geldinstitut zu erfolgen. Für die Besicherung des Darlehens hat der Antragsteller selbst aufzukommen.
  3. Diese Förderung kann von einem Gewerbebetrieb nur einmal innerhalb von 10 Jahren in Anspruch genommen werden.
  4. Ansuchen um diese Gewerbeförderung sind im Stadtamt Gmünd mit folgenden Beilagen einzubringen:
    a) Kostenvoranschläge über förderungswürdige Investitionen im Ausmaß von mindestens € 20.000,-- bzw. der
    Nachweis über Ausgaben bei der Übernahme des Betriebes durch den Jungunternehmer.
    b) Promesse über ein Darlehen von € 15.000,-- mit einer Laufzeit von fünf Jahren von einem regionalen
    Geldinstitut.
    c) Bescheid über die gewerbebehördliche Genehmigung.
    d) Schriftliche Zustimmung des Eigentümers, wenn die Förderung von einem Pächter in Anspruch genommen wird.
  5. Die Auszahlung der ersten Zinsenzuschussrate erfolgt nach Vorlage von Rechnungen über bereits getätigte Arbeiten im Ausmaß von mindestens € 10.000,--. Nach Abschluss der Arbeiten sind die saldierten Rechnungen, sowie eventuelle Nachweise über Eigenleistungen im Gesamtbetrag von mindestens € 20.000,-- der Stadtgemeinde Gmünd vorzulegen. Die Ausbezahlung der Zinsenzuschussrate erfolgt jährlich direkt an
    das Geldinstitut.
  6. Die Stadtgemeinde Gmünd ist berechtigt, die weiteren Zinsenzuschusszahlungen sofort einzustellen, wenn festgestellt wird, dass der Förderungswerber des Darlehen zweckfremd verwendet, den Betrieb stillgelegt oder aufgelöst hat oder den Standort des Betriebes aus der Gemeinde Gmünd verlegt hat.
  7. Es wird festgelegt, dass in einem Jahr an höchstens vier Gewerbebetriebe eine Förderung gewährt wird.
  8. Auf die Bereitstellung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  9. Diese Richtlinie tritt ab 1. 7. 2012 in Kraft.