Auf Antrag von Bürgermeisterin Helga Rosenmayer hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmünd in seiner Sitzung vom 27. März 2026 einstimmig beschlossen, Rechtsanwalt Dr. Christian Kuhn mit der rechtlichen Vorbereitung einer Klage gegen das Land Niederösterreich zu beauftragen. Bereits der Stadtrat hat den Antrag am 16. März 2026 einstimmig vorbehandelt. Hier der Wortlaut des Beschlusses:
"In der Gemeinderatssitzung vom 19.5.2025 wurde beschlossen, dass:
1. Der Übergabevertrag einer umfassenden juristischen Prüfung unterzogen wird, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen des Landes Niederösterreich.
2. Die Stadtgemeinde Gmünd beim Land Niederösterreich die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Sicherstellungsverpflichtung für das Krankenhaus Gmünd aktiv einfordert.
Mittlerweile wurden zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Landesgesundheitsagentur Niederösterreich und des Landes Niederösterreich iSd Punktes 2.) des Gemeinderatsbeschlusses vom 19.5.2025 geführt. Diese führten jedoch zu keiner verbindlichen Zusicherung der Sicherstellungsverpflichtungen für das Krankenhaus Gmünd.
Aufgrund dieses Beschlusses wurde die RA Kanzlei Rössler mit der rechtlichen Prüfung gemäß Punkt 1.) betraut.
Zwischenzeitliche erfolgte die Rückmeldung der RA Kanzlei Rössler, dass für die Vorbereitung einer Klagseinbringung dringend die Beauftragung einer spezialisierten RA Kanzlei empfohlen wird.
Laut der RA Kanzlei Rössler empfiehlt sich die Beauftragung der Kuhn Rechtsanwälte GmbH (Elisabethstraße 22, 1010 Wien). Grund für die Empfehlung ist die Tatsache, dass es sich bei der Kanzlei u.a. durch die Mitautorenschaft des Praxiskommentares zum Krankenanstaltenrecht um eine der führenden Kanzleien mit einem solchen Schwerpunkt handelt und gleichzeitig kein Naheverhältnis zum Land Niederösterreich oder der Landesgesundheitsagentur Niederösterreich besteht.
Aufgrund dieser Stellungnahme stelle ich den Antrag die Kuhn Rechtsanwälte GmbH mit der Vorbereitung einer Klage gegen die Landesgesundheitsagentur Niederösterreich zu beauftragen."