Regulativ zur Aufstellung von Werbeständern

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Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmünd hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 ein neues Regulativ zur Aufstellung und Verwendung von Werbeständern (A-Ständer, Tafelständer etc.) beschlossen.

Download: 
Regulativ Aufstellung Werbeständer Neufassung

Zusätzlich möchten wir die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen:
•    Werbeständer im Gemeindegebiet sind nur mit Genehmigung zulässig
•    Ansuchen mindestens 6 Wochen vor der geplanten Aufstellung beim Stadtamt Gmünd (Bürgerservice)
•    Die Bewerbung ist ausschließlich für Einzelveranstaltungen,
•    Dauerwerbung ist nicht erlaubt
•    Aufstellung frühestens 10 Tage vor, Entfernung spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung
•    Die gemeindeeigenen Werbeständer (20 Standorte) werden ausschließlich von der Stadtgemeinde aufgestellt
•    Buchung erfolgt gesammelt für alle 20 Ständer (1 Seite) und nach Reihenfolge der Anmeldung (max. 6 Monate vorab)
•    Ortsansässige Vereine erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kosten
•    Nicht genehmigte Werbeständer müssen entfernt werden und werden gegebenenfalls kostenpflichtig abgetragen.
 
Für Rückfragen sowie für Terminabstimmungen steht Ihnen das Stadtamt Gmünd – Bürgerservice gerne zur Verfügung.