Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmünd hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 ein neues Regulativ zur Aufstellung und Verwendung von Werbeständern (A-Ständer, Tafelständer etc.) beschlossen.
Download:
Regulativ Aufstellung Werbeständer Neufassung
Zusätzlich möchten wir die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen:
• Werbeständer im Gemeindegebiet sind nur mit Genehmigung zulässig
• Ansuchen mindestens 6 Wochen vor der geplanten Aufstellung beim Stadtamt Gmünd (Bürgerservice)
• Die Bewerbung ist ausschließlich für Einzelveranstaltungen,
• Dauerwerbung ist nicht erlaubt
• Aufstellung frühestens 10 Tage vor, Entfernung spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung
• Die gemeindeeigenen Werbeständer (20 Standorte) werden ausschließlich von der Stadtgemeinde aufgestellt
• Buchung erfolgt gesammelt für alle 20 Ständer (1 Seite) und nach Reihenfolge der Anmeldung (max. 6 Monate vorab)
• Ortsansässige Vereine erhalten 50 % Ermäßigung auf die Kosten
• Nicht genehmigte Werbeständer müssen entfernt werden und werden gegebenenfalls kostenpflichtig abgetragen.
Für Rückfragen sowie für Terminabstimmungen steht Ihnen das Stadtamt Gmünd – Bürgerservice gerne zur Verfügung.