Landesklinikum Gmünd: Nächste Schritte

Stadtgemeinde Gmünd

Nach dem Ergebnis der Volksbefragung vom 28. Juni 2026 mit 92,18 % Ja-Stimmen fasste der Gemeinderat am 3. Juli 2026 den Beschluss, rechtliche Schritte zur Einhaltung der Standortgarantie einzuleiten. Am 8. Juli 2026 fand dazu eine gemeinsame Besprechung mit Vertreterinnen und Vertretern aller im Gemeinderat vertretenen Parteien in der Kanzlei des beauftragten Rechtsanwalts Dr. Lorenz Riegler statt. Dabei wurde das weitere rechtliche Vorgehen erörtert.

Am 9. Juli 2026 wurde RA Dr. Riegler offiziell mit der umgehenden rechtlichen Vertretung der Stadtgemeinde und der Einbringung einer Klage beauftragt. Seitens der Stadtgemeinde wurde zudem klargestellt, dass eine einstweilige Verfügung möglichst bereits zu Beginn des Verfahrens beantragt werden soll.

Das Ziel der Klage ist die gerichtliche Durchsetzung der vertraglichen Standortgarantie sowie die Beantragung einer einstweiligen Verfügung.

Das ist der von Rechtsanwalt Dr. Lorenz Riegler festgelegte Zeitplan:

  • Bis Mitte August 2026: Sammlung der Unterlagen und Beweismittel
  • September 2026: geplante Einbringung der Klage
  • Noch 2026: möglicherweise erste Verhandlung
  • Im Laufe des Jahres 2027: mögliche Entscheidung in erster Instanz

Geschätzte Kosten:

  • Gerichtliche Pauschalgebühr: € 3.829,--
  • Erwartete Kosten bis Ende 2026: maximal rund € 15.000,--
  • Mögliches Kostenrisiko für die erste Instanz: € 50.000,--